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Welpeneinzug und das rechtliche 1x1

  • Autorenbild: Ina Steinlicht
    Ina Steinlicht
  • 4. Juli
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Bedenken Sie, dass nicht nur die Anschaffung des Hundes Geld kostet, sondern auch Folgekosten der Hundehaltung wie z.B. Erstausstattung, Hundefutter, Pflegeprodukte, Hundeschule und Tierarzt. Die Kosten variieren dabei je nach Rasse, Größe und Gesundheitszustand. Zusätzlich fallen noch Kosten wie Hundesteuer und Versicherungen an. Je nachdem welche Größe und welche Rasse ihr Hund hat, sowie in welchem Bundesland Sie leben, erweitert sich die Liste auf Sachkundenachweis, Leinen- oder Maulkorbzwang, Haltungsbeschränkungen, Registrierungs- bzw. Chippflicht. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.


Hundesteuer


In Deutschland besteht eine generelle Pflicht zur Zahlung der Hundesteuer, die Reglung der Steuerzahlung variiert jedoch von kommune zu Kommune. Teilweise ist die Höhe abhängig von der Rasse oder auch der Anzahl der gehaltenen Hunde. Auch gibt es unterschiedliche Handhabungen, der der Vierbeiner die Steuermarke tragen muss. Manche Kommunen händigen heutzutage keine Steuermarke mehr aus, sondern man erhält lediglich ein Dokument als Bestätigung der Steuerzahlung. Informieren Sie sich bei ausgebildeten Hunden wie Blinden- und Therapiehunden, ob die Möglichkeit für eine Steuererleichterung besteht.

 Für euch habe ich in der aktuellen Hundesteuersatzung für Duisburg recherchiert:

Gilt in Duisburg auch für Listenhunde;

  • ein Hund gehalten wird, 132,00 Euro,

  • zwei Hunde gehalten werden, 168,00 Euro je Hund,

  • drei und mehr Hunde gehalten werden, 192,00 Euro je Hund   

         

    Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:

  • Hunde, die für den Einsatz im Rettungs- und Katastrophendienst ausgebildet sind

  • Blindenführhunde

  • Hunde, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden

  • Hunde, die von Empfängern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Teil oder dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII. Teil und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten werden. Die Befreiung wird nur für einen Hund gewährt. Eine Steuerbefreiung wird nicht gewährt für das Halten von gefährlichen Hunden (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden).

  • Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf ein


 

Der Blick in den Mietvertrag


Wer nicht im Wohneigentum wohnt, sollte sich vorab erkundigen, ob die Haltung laut Mietvertrag gestattet ist. Das Halten von Hunden in Eigentumswohnungen kann von der Wohngemeinschaft generell nicht verboten werden. Ein Blick in die Hausordnung verrät Ihnen aber, ob es Einschränkungen gibt, wie z.B. der freie Auslauf in der gemeinschaftlichen Außenanlage oder Leinenpflicht am Grundstück.

 

Hundehaftpflicht Versicherung


Da bei eventuellen Schadensfällen stets der Hundehalter haftet, ist es ratsam eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Auf den meisten Hundeplätzen wird eine Haftpflichtversicherung verlangt. In einigen Bundesländern ist sie bei Haltung eines Hundes sogar verpflichtend.

 

Sachkundenachweis


Je nach Bundesland muss der der Halter bei bestimmten Hunderassen mittels eines Befähigungsnachweises die notwendige Sachkunde zur Hundehaltung dokumentieren. Dies gilt beispielsweise bei als gefährlich eingestuften oder besonders großen Hunderassen. Damit soll nachgewiesen werden, dass der Halter seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat und keine Mitmenschen oder andere Hunde gefährdet sind. Die Prüfung können Sie bei anerkannten Sachverständigen oder bestimmten Tierärzten ablegen.


Hundekrankenversicherung


Eine Krankenversicherung für Hunde kann durchaus sinnvoll sein. Je nach Leistungsumfang werden spezielle Untersuchungen wie Laborwerte, Röntgenuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren, Zecken- und Flohprophylaxe übernommen. Vergleichen Sie hierfür am besten die Angebote und die darin inbegriffenen Leistungen. Auch eine reine Hunde-OP- Versicherung kann sinnvoll sein, denn eine Operation inklusive Nachsorge kann kostspielig werden. Alternativ sollten Sie „eine Hundesparkonto“ anlegen, auf das regelmäßig Geldbeträge eingezahlt werden und im Ernstfall zurückgegriffen werden kann.


Mikrochip


Es gibt Deutschlandweit keine einheitliche Regelung. Erkundigen Sie sich daher, ob in Ihrem Bundesland eine Pflicht zur Implantierung eines Mikrochips besteht. Unabhängig vom Wohnort müssen seit 2011 bei Reisen ins EU- Ausland alle Hunde zusätzlich zum EU-Heimtierausweiss einen Mikrochip zur eindeutigen Identifizierung tragen. Auf dem Chip ist eine 15-stellige Identifikationsnummer abgespeichert, die mit einem speziellen Gerät ausgelesen werden können. Bedenken Sie hier bitte unbedingt auch eine freiwillige und kostenlose Registrierung bei einem Haustierregister wie z.B. Tasso (www.Tasso.net) oder (www.registrier-dein-tier.de) oder (www.findefix.com). Sie können Ihr Tier auch auf allen dieser Register registrieren, denn somit kann Ihr Tier bei Verlust, einem Unfall oder ähnlichen Vorkommnissen schnell zugeordnet werden.

 
 
 

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